Mein Kapital

Anlagevorteile

Zahlen,
die für sich sprechen

Für eine Kapitalanlage ist das Umfeld, in dem sie liegt, mindestens so wichtig wie die Wohnung selbst. Deshalb liegt Ihre Kapitalanlage in BUWOG MEINHAIN genau richtig: Der Bezirk Treptow-Köpenick steht für dynamisches Wachstum, Lebensqualität und Natur – mit viel Grün und viel Wasser. Doch nicht nur das: Die Nähe zu wichtigen Wirtschafts- und Technologiestandorten wie Grünheide und Adlershof wird auch in Zukunft für eine hohe Nachfrage sorgen.

Der Tipp für
Kapitalanleger

Jetzt maximale Vorteile im Mietwohnungsneubau sichern und von degressiver Abschreibung profitieren Degressive AfA § 7 Abs. 5a EStG – Degressive AfA von 5 %

Der Erwerb von Wohneigentum als Kapitalanlage ist eine sinnvolle Investition, die Steuervorteile bieten kann. Der Steuergesetzgeber räumt Käufern, die ihre Wohnung vermieten, jetzt die Möglichkeit einer degressiven Abschreibung für Abnutzung (AfA) ein.

Neuerdings kann eine AfA von 5 % auf die angefallenen abschreibungsfähigen Investitionsaufwendungen (bzw. in den Folgejahren vom Restwert) vorgenommen werden. Sehen Sie in dieser Beispielkalkulation, wie Sie von der degressiven AfA profitieren können:

Bei 400.000 € abschreibungsfähigen Investitionskosten kann der Kapitalanleger im ersten Jahr 20.000 € (5 % von 400.000 €) steuerlich abschreiben, im zweiten Jahr sind dann 19.000 € abschreibungsfähig (400.000 € abzüglich der 20.000 € vom ersten Jahr = 380.000 € Restwert; hiervon 5 %). Innerhalb von fünf Jahren nach Fertigstellung/ Erwerb der Immobilie kann der Kapitalanleger so rund 90.500 € steuerlich geltend machen.

Hieraus ergeben sich für den Käufer als Vermieter diverse Vorteile:

  • schnellere Refinanzierung der Investitionskosten
  • Reduzierung der Steuerlast in den Anfangsjahren
  • Verbesserung der Liquidität

Die Rentabilität von Immobilieninvestitionen wird damit spürbar gesteigert.

Dabei bleiben Sie als Kapitalanleger maximal flexibel. Sie können jederzeit zur linearen Abschreibung wechseln, wenn dies in Ihrer individuellen Situation steuerlich günstiger ist. So können Sie über die komplette Nutzungsdauer der Immobilie Ihre Abschreibung optimal anpassen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • die degressive AfA gilt ausschließlich für Wohnungen,
  • der Erwerb muss im Jahr der Fertigstellung und der Kaufvertrag im Begünstigungszeitraum (nach dem 30.09.2023 und vor dem 01.10.2029) liegen,
  • die Immobilie muss vermietet sein und darf nicht selbst genutzt werden.

Fragen Sie Ihren Steuerberater, was diese neuen Möglichkeiten für Sie bedeuten. Wir zeigen Ihnen gerne passende Objekte.

Weitere Infos zum Thema Kapitalanlage erhalten Sie hier:
Privatanleger | BUWOG Bauträger GmbH

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